UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
Online-Zugang
nur 29,- €
beinhaltet die theoretische Ausbildung mit
Service-Hotline zum Ausbilder für das UBI für die Dauer von 3 Monaten. Der
Verlängerungsmonat kostet 9,90 €. Gerne bieten wir Ihnen auch die Vermittlung
von Praxisausbildungen und Prüfungsanmeldungen deutschlandweit.
Buchungen unter
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oder telefonisch unter 030 - 20 65 30 83
Buchungs-ID 3001
Ausbildungsvertrag
Online-Buchungen in 2 Minuten
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UKW-Sprechfunkzeugnis für den
Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
Seit 1. Januar 2003 gilt die neue
Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung mit den Bestimmungen für
den Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den
Binnenschifffahrtsfunk (UBI). Zuständige Behörde für das UBI ist
die Fachstelle der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung für
Verkehrstechniken (FVT) in Koblenz.
Wozu berechtigt das UKW-Sprechfunkzeugnis für
den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)?
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den
Binnenschifffahrtsfunk (UBI) berechtigt den Inhaber, eine
Schiffsfunkstelle zu bedienen oder zu beaufsichtigen und am
Binnenschifffahrtsfunk auf den Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4
(Binnenschifffahrtsstraßen und Seeschifffahrtsstraßen „binnenwärts
der Grenze der Seefahrt“) teilzunehmen.
Voraussetzungen:
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Mindestens 15 Jahre,
bzw. 14 Jahre + 9 Monate alt am Tage der Prüfung
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1 Passbild (35x45mm),
mit Namen versehen
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eine unbeglaubigte Kopie
des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepasses
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ggf. eine unbeglaubigte
Kopie des Funkbetriebszeugnisses GOC, LRC, ROC, UBZ oder SRC
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