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UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

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nur 29,- €

beinhaltet die theoretische Ausbildung mit Service-Hotline zum Ausbilder für das UBI für die Dauer von 3 Monaten. Der Verlängerungsmonat kostet 9,90 €. Gerne bieten wir Ihnen auch die Vermittlung von Praxisausbildungen und Prüfungsanmeldungen deutschlandweit.

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UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Seit 1. Januar 2003 gilt die neue Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung mit den Bestimmungen für den Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI). Zuständige Behörde für das UBI ist die Fachstelle der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung für Verkehrstechniken (FVT) in Koblenz.

Wozu berechtigt das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)?

Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) berechtigt den Inhaber, eine Schiffsfunkstelle zu bedienen oder zu beaufsichtigen und am Binnenschifffahrtsfunk auf den Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4 (Binnenschifffahrtsstraßen und Seeschifffahrtsstraßen „binnenwärts der Grenze der Seefahrt“) teilzunehmen.

Voraussetzungen:

  • Mindestens 15 Jahre, bzw. 14 Jahre + 9 Monate alt am Tage der Prüfung

  • 1 Passbild (35x45mm), mit Namen versehen

  • eine unbeglaubigte Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepasses

  • ggf. eine unbeglaubigte Kopie des Funkbetriebszeugnisses GOC, LRC, ROC, UBZ oder SRC

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