Werden ein Pflichtmanöver/Fähigkeit oder zwei von drei Sonstigen Manövern/Fähigkeiten oder zwei von sieben Knoten auch im zweiten Versuch mit nicht ausreichend bewertet, ist die praktische Prüfung nicht bestanden. PDF-Download der Prüfungsanforderungen nach Anlage 7 der SportbootFueV-See finden Sie hier.
Rettungsmanöver (Mensch über Bord)
Ein Mensch-über-Bord-Manöver wird dadurch simuliert, dass ein Rettungsring oder ein anderer Schwimmkörper über Bord geworfen wird. Hierbei wird dem Rudergänger laut zugerufen:
"Mensch über Bord an Backbord" oder "Mensch über Bord an Steuerbord". Der Bewerber muss diese Meldung laut wiederholen. Die weitere Durchführung des Rettungsmanövers obliegt dem Bewerber. Der Prüfer hat darauf zu achten, dass vom Bewerber
- sofort nach dem vorgenannten Zuruf der Antrieb ausgekuppelt
wird,
- das Heck von dem über Bord geworfenen Gegenstand abgedreht wird,
- das Kommando gegeben wird: "Rettungsmittel bereit halten und
Ausguck gehen",
- das Rettungsmanöver zügig durchgeführt wird,
- der Bewerber ansagt, an welcher Seite er den treibenden
Gegenstand aufnehmen will,
- das Boot neben dem treibenden Gegenstand zum Stehen kommt und die Schraube keine Umdrehungen mehr macht.
Ablegemanöver
Sofern der Prüfer keine Vorgabe macht (z. B. "Eindampfen in die Vorspring, rückwärts ablegen"), hat der Bewerber selbstständig unter Berücksichtigung von Verkehrs-, Platz-, Strömungs- und Windverhältnissen abzulegen.
Anlegemanöver
Der Bewerber soll das Boot an einer vorher vom Prüfer bestimmten Stelle anlegen. Der Prüfer hat darauf zu achten, dass
- das Anlegemanöver nur mit Ruder- oder Maschinenmanövern
durchgeführt wird,
- das Boot am Anleger zum Stehen kommt und die Maschine ausgekuppelt ist.
Das "Heranziehen" mit den Händen oder dem Bootshaken sowie das Herantreiben ist nicht zugelassen. Im Übrigen gelten die Regeln über die Durchführung des Ablegemanövers.
Wenden auf engem Raum
Der Bewerber soll bei diesem Manöver zeigen, dass er das Zusammenwirken des Ruders und der Schraube im Rahmen eines Wendemanövers beherrscht.
Kursgerechtes Aufstoppen
Der Bewerber soll damit nachweisen, dass er über Kenntnisse der indirekten Steuerwirkung der Schraube bei Rückwärtsfahrt verfügt.
Fahren nach Kompass, Steuern nach Schifffahrtszeichen oder Landmarken
Der Bewerber soll nachweisen, dass er fähig ist, Kursanweisungen umzusetzen. Dabei soll er zeigen, dass er das Boot kursbeständig nach Kompass steuern und Anweisungen zu Kursänderungen unmittelbar befolgen kann. Das Steuern nach Schifffahrtszeichen oder Landmarken kann einbezogen werden.
Es soll insbesondere festgestellt werden, dass der Bewerber in der Lage ist, das Boot über eine bestimmte Strecke kursbeständig zu steuern.
Peilen
Durchführen einer einfachen Peilung oder Kreuz-Peilung mit einem Peilkompass oder einer Peilscheibe. Der Bewerber soll damit zeigen, dass er fähig ist, eine Positionsbestimmung vorzunehmen. Der Prüfer darf dazu situationsbedingt Fragen stellen.
Knoten
Achtknoten
Kreuzknoten
Palstek
Einfacher oder doppelter Schotstek
Stopperstek
Webleinstek
Webleinstek auf Slip
Rundtörn mit zwei halben Schlägen
Belegen einer Klampe mit Kopfschlag
Anlegen von Rettungsweste und Sicherheitsgurt
Der Bewerber soll nachweisen, dass er mit der Handhabung der Rettungsweste und des Sicherheitsgurtes vertraut ist.
Manöverschallsignale
Der Bewerber soll zeigen, dass er situationsbezogen die Manöverschallsignale beherrscht (Kursänderung nach Steuerbord, Kursänderung nach Backbord, Maschine läuft rückwärts).
Praxisprüfung SBF Binnen
Die Praxisanforderungen für Sportbootführerschein Binnen entsprechen den Anforderungen für See mit Ausnahme der Punkte Peilen und Fahren nach Kompass. Für genauere Infos finden Sie hier die Anlage 8 zur SportbootFueV-Binnen als PDF-Download.
Erleichterungen
Inhaber des SBF See, oder des Bodenseeschifferpatents A benötigen keine praktische Prüfung (Binnen inter Maschine) gleiches gilt für den Segelteil bei Inhabern des SKS unter Segel oder des Bodenseeschifferpatents D.