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Fachkundenachweis nach dem Sprengstoffgesetz

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beinhaltet die theoretische Ausbildung mit Service-Hotline zum Ausbilder für den Fachkundenachweis nach SprengG. für die Dauer von 3 Monaten. Der Verlängerungsmonat kostet 9,90 €. Gerne bieten wir Ihnen auch die Vermittlung von Praxisausbildungen und Prüfungsanmeldungen deutschlandweit.

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Sachkunde-/Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel

Die Prüfungen zum Erwerb des Fachkundenachweises (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht werden fortgeführt.
Die Prüfung umfasst den Umgang mit Seenotsignalmitteln und die zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts.

Im theoretischen Teil ist ein Fragebogen mit 15 Fragen zu beantworten. Im praktischen Teil ist die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln im tatsächlichen Gebrauch nachzuweisen.

Nahezu alle seegängigen Yachten sind mit pyrotechnischen Seenotsignalmitteln ausgerüstet (Signalraketen, Handfackeln, Rauchsignalgeber), wenige auch mit einer Signalpistole vom Kaliber 4. Während Handfackeln und Rauchsignale ohne besondere Einschränkungen erworben und benutzt werden dürfen, ist die Verfügungsgewalt über Signalraketen nur gestattet, wenn der Schiffsführer einen Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel gemäß § 1 Absatz 3 Erste Sprengstoffverordnung besitzt.
Der Fachkundenachweis wird in Form einer kleinen Karte ohne Foto ausgestellt.

Ist eine Signalpistole vom Kaliber 4 (26,5 mm) an Bord, muss der Schiffsführer den Sachkundenachweis nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht besitzen. Signalpistolen werden manchmal auch mit einem Leinenwurfgerät ausgestattet, um unter schwierigen Verhältnissen eine Leinenverbindung herstellen zu können.
Der Sachkundenachweis nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht kann derzeit nicht erworben werden. Die Prüfungen zum Erwerb des Sachkundenachweises (SKN) nach dem Waffenrecht für die Seenotsignalpistole Kal. 4 (26,5 mm) und die dazu gehörige Munition werden fortgeführt, sobald die geplanten Änderungen des § 3 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung in Kraft sind.

Der FKN für Seenotsignalmittel geht jeden Wassersportler in Deutschland an. Denn wohl auf allen Yachten werden pyrotechnische Seenotsignale mitgeführt. Auf Charteryachten ist dies sogar vorgeschrieben und wird auch von der Wasserschutzpolizei kontrolliert. Bei einer solchen Kontrolle muss der Fahrzeugführer natürlich auch seinen Fachkundenachweis vorlegen. Ist die Yacht mit einer Signalpistole ausgestattet, so muss der Schiffsführer auch die Waffenbesitzkarte vorlegen, die vom Vercharterer bei der Übergabe der Yacht ausgehändigt wird.

Voraussetzungen für den FKN für Seenotsignalmittel
Alter: min. 16 Jahre
Sportbootführerschein See oder Sportbootführerschein Binnen
Keine fachlichen Voraussetzungen



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