Sachkunde-/Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel
Die Prüfungen zum Erwerb des Fachkundenachweises (FKN) für
Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht werden
fortgeführt.
Die Prüfung umfasst den Umgang mit Seenotsignalmitteln und
die zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts.
Im theoretischen Teil ist ein Fragebogen mit 15 Fragen zu
beantworten. Im praktischen Teil ist die sichere Handhabung
von Seenotsignalmitteln im tatsächlichen Gebrauch
nachzuweisen.
Nahezu alle seegängigen Yachten sind mit pyrotechnischen
Seenotsignalmitteln ausgerüstet (Signalraketen, Handfackeln,
Rauchsignalgeber), wenige auch mit einer Signalpistole vom
Kaliber 4. Während Handfackeln und Rauchsignale ohne
besondere Einschränkungen erworben und benutzt werden
dürfen, ist die Verfügungsgewalt über Signalraketen nur
gestattet, wenn der Schiffsführer einen Fachkundenachweis
(FKN) für Seenotsignalmittel gemäß § 1 Absatz 3 Erste
Sprengstoffverordnung besitzt.
Der Fachkundenachweis wird in Form einer kleinen Karte ohne
Foto ausgestellt.
Ist eine Signalpistole vom Kaliber 4 (26,5 mm) an Bord, muss
der Schiffsführer den Sachkundenachweis nach dem Waffen- und
Sprengstoffrecht besitzen. Signalpistolen werden manchmal
auch mit einem Leinenwurfgerät ausgestattet, um unter
schwierigen Verhältnissen eine Leinenverbindung herstellen
zu können.
Der Sachkundenachweis nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht
kann derzeit nicht erworben werden. Die Prüfungen zum Erwerb
des Sachkundenachweises (SKN) nach dem Waffenrecht für die
Seenotsignalpistole Kal. 4 (26,5 mm) und die dazu gehörige
Munition werden fortgeführt, sobald die geplanten Änderungen
des § 3 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung in Kraft sind.
Der FKN für Seenotsignalmittel geht jeden Wassersportler in
Deutschland an. Denn wohl auf allen Yachten werden
pyrotechnische Seenotsignale mitgeführt. Auf Charteryachten
ist dies sogar vorgeschrieben und wird auch von der
Wasserschutzpolizei kontrolliert. Bei einer solchen
Kontrolle muss der Fahrzeugführer natürlich auch seinen
Fachkundenachweis vorlegen. Ist die Yacht mit einer
Signalpistole ausgestattet, so muss der Schiffsführer auch
die Waffenbesitzkarte vorlegen, die vom Vercharterer bei der
Übergabe der Yacht ausgehändigt wird.
Voraussetzungen für den FKN für Seenotsignalmittel
Alter: min. 16 Jahre
Sportbootführerschein See oder Sportbootführerschein Binnen
Keine fachlichen Voraussetzungen
